
Weiterbildungen für Berufskraft-fahrer gemäß BKrFQG
Was besagt das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)?
Alle Berufskraftfahrer, die seit dem 10.09.2008 (Bus) und seit dem 10.09.2009 (LKW) im Besitz der Fahrerlaubnis sind, müssen alle 5 Jahre an einer Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit teilnehmen und diese im Führerschein entsprechend eintragen lassen. Diese Regelung betrifft Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE unterwegs sind.
ABLAUF DER WEITEBILDUNG
Das Konzept der Berufskraftfahrer-Weiterbildungen bei der Fahrschule Wollensak ermöglicht Firmenkunden eine maßgeschneiderte Lösung. Sie besuchen Gruppenschulungen bei uns in Tettnang und können aus fünf Wahlmodulen eine auf die eigene Belegschaft zugeschnittene BKF Weiterbildung zusammenstellen.
- MODUL 1 - ECO-Training & Assistenzsysteme
- MODUL 2 - Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
- MODUL 3 - Gefahrenwahrnehmung
- MODUL 4 - Schadensprävention
- MODUL 5 - Sicherheit für Ladung & Fahrgast
UMFANG DER WEITERBILDUNG
Der Umfang der Weiterbildungen beläuft sich auf mindestens 35 Stunden a` 60 Minuten Unterricht über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren, in Form von eintägigen Modulen.
NACHWEISPFLICHT
Nach Abschluss eines Seminars erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung ohne mündliche oder schriftliche Prüfung. Im Rahmen der Füherrscheinverlängerung legen Sie die Teilnahmebestätigungen vor und erhalten den notwendigen Eintrag in den Führerschein.