PKW + ANHÄNGER
Fahrlehrer und Fahrschülerin bei der ersten Fahrstunde
Fahrlehrer erklärt Fahrschülerin wie das Auto funktioniert
Fahrschulauto vor dem Schloss Monfort in Tettnang

ENDLICH MEHR FREIHEIT MIT DEINEM AUTOFÜHRERSCHEIN!

Bitte den Fahrradfahrer in 50 Metern umfahren!

Wir bringen dir den Unterschied zwischen „umfahren“ und „umfahren“ bei und machen dich in kürzester Zeit fit für die Führerscheinprüfung! Damit die Wahl für den passenden Führerschein nicht ganz so kompliziert wird, kannst du dir hier blitzschnell einen Überblick über die Ausbildungsklassen und Voraussetzungen schaffen:

  • Es gibt die Ausbildungsklassen B, B197, BE und B96
  • Dein Führerschein besteht aus einer Grundausbildung nach der Ausbildungsordnung und individuell vielen Übungsfahrten
  • Du benötigst für deinen Führerscheinantrag die Bescheinigung eines Erste-Hilfe-Kurses, ein biometrisches Passbild und ein Sehtest, der nicht älter als 2 Jahre ist

MINDESTALTER

  • Mindestalter: 17 Jahre

VORAUSSETZUNG

  • 1 Begleitperson die mindestens 30 Jahre alt ist, ihren Führerschein Klasse B schon über 5 Jahre und maximal 1 Punkt im Fahrzeugeignungsregister hat
  • Unterlagen: Biometrisches Lichtbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs

WAS DARF ICH FAHREN?

  • Kraftfahrzeuge bis max. 3,5 t Gesamtmasse zur Beförderung von max. 9 Personen inklusive Fahrer
  • Alle Anhänger mit max. 750 kg
  • Kombination von Kraftfahrzeug und Anhänger, wobei die Gesamtmasse 3,5 t nicht überschreiten darf

AUSBILDUNG

  • Theorie bei Direkteinstieg: 14 Doppelstunden Theorie à 90 Minuten
  • Theorie bei Führerscheinerweiterung: 8 Doppelstunden Theorie à 90 Minuten
  • Praxis: Grundausbildung mit individueller Anzahl an Übungsfahrten + 12 Sonderfahrten

PRÜFUNG

  • Theorie Direkteinstieg: 30 Fragen
  • Theorie Führerscheinerweiterung: 20 Fragen
  • Praxis: 55 Minuten

GUT ZU WISSEN

  • Du erhältst vorerst eine Prüfungsbescheinigung, die du ab deinem 18. Geburtstag bei deiner Führerscheinstelle in einen Fahrerausweis umtauscht
  • Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig 
  • Eingeschlossene Führerscheinklasse: AM, L

 

Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde. 

MINDESTALTER

  • Mindestalter: 17 Jahre

VORAUSSETZUNG

  • Unterlagen: Biometrisches Lichtbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs

WAS DARF ICH FAHREN?

  • Kraftfahrzeuge bis max. 3,5 t Gesamtmasse zur Beförderung von max. 9 Personen inklusive Fahrer
  • Alle Anhänger mit max. 750 kg
  • Kombination von Kraftfahrzeug und Anhänger, wobei die Gesamtmasse 3,5 t nicht überschreiten darf

AUSBILDUNG

  • Theorie: 14 Doppelstunden Theorie à 90 Minuten
  • Praxis: Grundausbildung mit individueller Anzahl an Übungsfahrten (inklusive 10 Fahrstunden je 45 Minuten auf einem Schaltwagen) + 12 Sonderfahrten 

PRÜFUNG

  • Theorie: 30 Fragen
  • Praxis: 55 Minuten + 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer im Rahmen einer Fahrstunde auf einem Schaltwagen (keine weitere Prüfung notwendig) 

GUT ZU WISSEN

  • Es ist auch möglich, den Automatikführerschein nachträglich durch eine Schulung auf einem Schaltfahrzeug im Sinne von B197 ohne Praxisprüfung auszutragen und dann in eine Fahrerlaubnis für Schaltfahrzeuge umzuwandeln 

 

MINDESTALTER

  • Mindestalter: 18 Jahre

VORAUSSETZUNG

  • Unterlagen: Biometrisches Lichtbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs

WAS DARF ICH FAHREN?

  • Kraftfahrzeuge bis max. 3,5 t Gesamtmasse zur Beförderung von max. 9 Personen inklusive Fahrer
  • Alle Anhänger mit max. 750 kg
  • Kombination von Kraftfahrzeug und Anhänger, wobei die Gesamtmasse 3,5 t nicht überschreiten darf

AUSBILDUNG

  • Theorie bei Direkteinstieg: 14 Doppelstunden Theorie à 90 Minuten
  • Theorie bei Führerscheinerweiterung: 8 Doppelstunden Theorie à 90 Minuten
  • Praxis: Grundausbildung mit individueller Anzahl an Übungsfahrten + 12 Sonderfahrten

PRÜFUNG

  • Theorie Direkteinstieg: 30 Fragen
  • Theorie Führerscheinerweiterung: 20 Fragen
  • Praxis: 55 Minuten

GUT ZU WISSEN

  • Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig 
  • Eingeschlossene Führerscheinklasse: AM, L

 

MINDESTALTER

  • Mindestalter: 18 Jahre

VORAUSSETZUNG

  • Vorbereite von Führerscheinklasse B
  • Unterlagen: Biometrisches Lichtbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs

WAS DARF ICH FAHREN?

  • Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zugelassene Gesamtmasse

AUSBILDUNG

  • Theorie: nicht erforderlich
  • Praxis: Grundausbildung mit individueller Anzahl an Übungsfahrten + 5 Sonderfahrten

PRÜFUNG

  • Theorie Direkteinstieg: nicht erforderlich
  • Praxis: 55 Minuten

GUT ZU WISSEN

  • Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig

MINDESTALTER

  • Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 bei begleitendem Fahren

VORAUSSETZUNG

  • Unterlagen: Biometrisches Lichtbild (nur erforderlich, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Klasse B bzw. BF17 beantragt wird)

WAS DARF ICH FAHREN?

  • Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zugelassene Gesamtmasse
  • Die zugelassene Gesamtmasse der Kombination ist begrenzt auf maximal 4250 kg

AUSBILDUNG

  • Theorie: 150 Minuten Grundausbildung
  • Praxis: 210 Minuten praktische Übungen + 60 Minuten Fahren

PRÜFUNG

  • Theorie: nicht erforderlich
  • Praxis: nicht erforderlich

GUT ZU WISSEN

  • Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Führerscheinklasse sondern eine Ausdehnung der Klasse B
  • Die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig 

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